Die Pflegereform 2025
Warum?
- Gesetz zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege bzgl. Gesetzlicher Pflegeversicherung
- Zweck: Korrektur der Inflation, wegen mehr Pflegebedürftigen und längerem Pflegezeitraum
- 6,6 Milliarden zusätzlich für Pflegeversicherung pro Jahr ab 2025
Pflegegeld und Pflegesachleistungen
Werden 2025 um 5% ansteigen
Geplant sind entsprechende Anpassungen zum Januar 2025 und Januar 2028 - wobei 2025 und 2028 von der allgemeinen Preis-, Lohm und Gehaltsentwicklung abhängig ist.
Verhinderungspflege/
Kurzzeitpflege
flexibles Budget zur individuellen Ausnutzung in Höhe von 3.538,- Euro ab 01.07.2025. Dieses kann wahlweise als Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege genutzt oder kombiniert werden. 01.01.2025-30.06.2025 Verhinderungspflege und Kurzzeitpflegebudget ambulant: 2528,- (VHP: 1.685,- und Aufstockung auf KZP: 843,-)
Erhöhung der Pflegeheimzuschläge
Verweildauer 0-12 Monate: von 5% auf 15%
Verweildauer 13-24 Monate: von 25% auf 30%
Verweildauer 25-36 Monate: von 45% auf 50%
Verweildauer mehr als 36 Monate: von 70% auf 75%
Übergangspflege
Die neue Leistung der Übergangspflege wird eingeführt (§39e SGB V). Dabei wird, nach stationärer Behandlung im Krankenhaus, sofern im direkten Anschluss Leistungen der Kurzzeitpflege, häusliche Krankenpflege oder Leistungen zur medizinischen Rehabilitation erforderlich werden, eine bis zu 10 Tage Übergangspflege im Krankenhaus angeboten.
Hilfsmittelversorgung
Vereinfachte Versorgung mit Hilfsmitteln durch Empfehlungen von Pflegefachkräften statt ärztlicher Verordnung, als Anhang bei der Beantragung auf Pflegehilfsmittel. Dabei zu beachten ist, dass diese Empfehlung nicht älter als zwei Wochen sein darf.
Pflegeunterstützungsgeld
Die Lohnersatzleistung in Form des Pflegeunterstützungsgelds kann künftig wiederkehrend pro Kalenderjahr für bis zu 10 Tage je pflegebedürftiger Person in Anspruch genommen werden. Es ist nicht mehr auf eine einmalige Auszahlung beschränkt.
Ab 1.1.2025:
- Verhinderungspflege von 6 auf 8 Wochen erweitert
- Gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (max. 3.538,-), ab 01.07.2025, sodass man frei ist, was man wie nutzt, sodass man auch die gesamte Kurzzeitpflege als Verhinderungspflege nutzen könnte (bisher nur 1/2).
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Treppenlift
Worauf Sie beim Treppenlift achten sollten:
- Holen Sie mindestens 3 Angebote ein; verhandeln Sie!
- Kaufen Sie idealerweise beim Hersteller direkt (z.B. Thyssenkrupp oder Hiro)
- Achten Sie auf 24 Stunden Notfallservice!
- Stellen Sie sicher, dass der Krankenkassenzuschuss vor Einbau beantragt wird. Nur dann können Sie sicher sein, dass er auch bezahlt wird.
- Unterschreiben Sie daher den Vertrag nur unter Vorbehalt, dass die Krankenkasse den Zuschuss von 4.000 Euro zahlt. Der steht Ihnen, bei vorhandenem Pflegegrad, zu.
- Prüfen Sie die Möglichkeit einer günstigen KfW-Finanzierung, altersunabhängig (es geht aber nur Krankenkassenzuschuss oder KfW). Programm 159
- Ohne Pflegegrad können sie eine KfW Zuschuss beantragen (Programm 455-B). 10% der Investitionssumme.
- Achten Sie auf die Tragfähigkeitsgrenzen in kg.
- Achten Sie auf das Prüfkennzeichen GS oder CE
- Lassen Sie sich den Unterschied zwischen einem Einrohr- und einem Zweirohrsystem erklären. Was passt für Ihre Wohnsituation.
Fragen Sie den Experten:
- ich helfe bei der Auswahl und Einholung der Angebote
- ich prüfe, das Sie den optimalen Lift für Ihre Wohnsituation und ihre persönlichen Bedürfnisse erhalten
- ich verhandle den Preis
- ich beantrage den Krankenkassenzuschuss oder achte darauf, dass es der Anbieter vor Einbau macht.
- falls eine Finanzierung gewünscht wird, helfe ich Ihnen bei er Finanzierungsbeantragung über die KfW
- sollten Sie noch keinen Pflegegrad haben, beantragen wir Ihn gemeinsam. Falls noch kein Pflegegrad erreicht werden kann, gibt es die Möglichkeit eine KfW-Zuschusses, den wir beantragen können.
- ich betreue auch gerne weiter Projekte zum Thema: altersgerechter Umbau (Bad etc.)
wichtig: Zuschüsse und Finanzierungen immer vor Beginn der Maßnahme beantragen!
Sprechen Sie mich gerne an. Ich helfe neutral und unabhängig.