Die Pflegereform ab 1.1.2022
Es ist kein Antrag mehr bei Umwandlung der Pflegesachleistungen in hauswirtschaftliche Leistungen für die 40% mehr notwendig!
Pflegesachleistungen
§ 36 SGB XI - erhöhen sich von Pflegegrad 2-5 entsprechend der obigen Tabelle zwischen 35 € und 100€
Die Umwandlung von bis zu 40% der ungenutzten Pflegesachleistungen können ohne Antrag für Entlassungsleistungen geltend gemacht werden.
Verhinderungspflege
bleibt unverändert; die Aufstockung von 50% der Kurzzeitpflege erhöht sich nicht sondern bleibt bei 806 €!
Verhinderungspflege kann vier Jahre rückwirkend der Krankenkasse in Rechnung gestellt werden, wenn die Leistung in dem tatsächlichen Jahr erbracht wurde. Dies gilt auch über den Tod hinaus.
Kurzzeitpflege
Die Leistungen für die Kurzzeitpflege werden ab 01.01.2022 um 10% erhöht (§42 SGB XI). Dadurch können, Zusammen mit der Verhinderungspflege, bis zu 3386 € jährlich zur Verfügung stehen.
Neu: Übergangspflege
Die neue Leistung der Übergangspflege wird eingeführt (§39e SGB V). Dabei wird, nach stationärer Behandlung im Krankenhaus, sofern im direkten Anschluss Leistungen der Kurzzeitpflege, häusliche Krankenpflege oder Leistungen zur medizinischen Rehabilitation erforderlich werden, eine bis zu 10 Tage Übergangspflege im Krankenhaus angeboten.
Hilfsmittelversorgung
Vereinfachte Versorgung mit Hilfsmitteln durch Empfehlungen von Pflegefachkräften statt ärztlicher Verordnung, als Anhang bei der Beantragung auf Pflegehilfsmittel. Dabei zu beachten ist, dass diese Empfehlung nicht älter als zwei Wochen sein darf.
Neu: Übergangspflege
Die neue Leistung der Übergangspflege wird eingeführt (§39e SGB V). Dabei wird, nach stationärer Behandlung im Krankenhaus, sofern im direkten Anschluss Leistungen der Kurzzeitpflege, häusliche Krankenpflege oder Leistungen zur medizinischen Rehabilitation erforderlich werden, eine bis zu 10 Tage Übergangspflege im Krankenhaus angeboten.
Treppenlift
Worauf Sie beim Treppenlift achten sollten:
- Holen Sie mindestens 3 Angebote ein; verhandeln Sie!
- Kaufen Sie idealerweise beim Hersteller direkt (z.B. Thyssenkrupp oder Hiro)
- Achten Sie auf 24 Stunden Notfallservice!
- Stellen Sie sicher, dass der Krankenkassenzuschuss vor Einbau beantragt wird. Nur dann können Sie sicher sein, dass er auch bezahlt wird.
- Unterschreiben Sie daher den Vertrag nur unter Vorbehalt, dass die Krankenkasse den Zuschuss von 4.000 Euro zahlt. Der steht Ihnen, bei vorhandenem Pflegegrad, zu.
- Prüfen Sie die Möglichkeit einer günstigen KfW-Finanzierung, altersunabhängig (es geht aber nur Krankenkassenzuschuss oder KfW). Programm 159
- Ohne Pflegegrad können sie eine KfW Zuschuss beantragen (Programm 455-B). 10% der Investitionssumme.
- Achten Sie auf die Tragfähigkeitsgrenzen in kg.
- Achten Sie auf das Prüfkennzeichen GS oder CE
- Lassen Sie sich den Unterschied zwischen einem Einrohr- und einem Zweirohrsystem erklären. Was passt für Ihre Wohnsituation.
Fragen Sie den Experten:
- ich helfe bei der Auswahl und Einholung der Angebote
- ich prüfe, das Sie den optimalen Lift für Ihre Wohnsituation und ihre persönlichen Bedürfnisse erhalten
- ich verhandle den Preis
- ich beantrage den Krankenkassenzuschuss oder achte darauf, dass es der Anbieter vor Einbau macht.
- falls eine Finanzierung gewünscht wird, helfe ich Ihnen bei er Finanzierungsbeantragung über die KfW
- sollten Sie noch keinen Pflegegrad haben, beantragen wir Ihn gemeinsam. Falls noch kein Pflegegrad erreicht werden kann, gibt es die Möglichkeit eine KfW-Zuschusses, den wir beantragen können.
- ich betreue auch gerne weiter Projekte zum Thema: altersgerechter Umbau (Bad etc.)
wichtig: Zuschüsse und Finanzierungen immer vor Beginn der Maßnahme beantragen!
Sprechen Sie mich gerne an. Ich helfe neutral und unabhängig.
Pflegeleistung - was steht mir zu?
Eine Übersicht der Pflegeleistungen je Pflegegrad.
Hier können Sie sich die Tabelle als Datei herunterladen!