Was ist in der Pflege neu in 2026?
Pflegegeld und Pflegesachleistungen
Sind in 2025 um 5% angestiegen, in 2026 unverändert geblieben.
Geplant sind entsprechende Anpassungen zum Januar 2028 - wobei sie von der allgemeinen Preis-, Lohn und Gehaltsentwicklung abhängig sind.
Beratungseinsätze nach § 37.3 SGB XI
Pflicht ist für alle von Pflegegrad 2 bis 5 nur ein halbjährlicher Beratungseinsatz.
Verhinderungspflege/
Kurzzeitpflege
flexibles Budget zur individuellen Ausnutzung in Höhe von 3.538,- Euro ab 01.07.2025. Dieses kann wahlweise als Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege genutzt oder kombiniert werden. 01.01.2025-30.06.2025 Verhinderungspflege und Kurzzeitpflegebudget ambulant: 2528,- (VHP: 1.685,- und Aufstockung auf KZP: 843,-)
Neu ab 01.10.2026: keine rückwirkende Abrechnung für 4 Jahre mehr möglich, nur noch Abrechnung für das vorangegangene Jahr (1 Jahr rückwirkend)
Was könnte noch in 2026 oder 2027 folgen?
Es ist eine große Pflegereform angekündigt und folgendes wird diskutiert:
1. Wegfall von Pflegegrad 1
2. Wegfall von Entlastungsleistungen
3. mehr Digitalisierung
4. Entbürokratisierung bei den Pflegediensten, was die
Dokumentationspflichten angeht
Pflegeheimzuschläge
Verweildauer 0-12 Monate: von 5% auf 15%
Verweildauer 13-24 Monate: von 25% auf 30%
Verweildauer 25-36 Monate: von 45% auf 50%
Verweildauer mehr als 36 Monate: von 70% auf 75%
Übergangspflege
Die neue Leistung der Übergangspflege wird eingeführt (§39e SGB V). Dabei wird, nach stationärer Behandlung im Krankenhaus, sofern im direkten Anschluss Leistungen der Kurzzeitpflege, häusliche Krankenpflege oder Leistungen zur medizinischen Rehabilitation erforderlich werden, eine bis zu 10 Tage Übergangspflege im Krankenhaus angeboten.
Hilfsmittelversorgung
Vereinfachte Versorgung mit Hilfsmitteln durch Empfehlungen von Pflegefachkräften statt ärztlicher Verordnung, als Anhang bei der Beantragung auf Pflegehilfsmittel. Dabei zu beachten ist, dass diese Empfehlung nicht älter als zwei Wochen sein darf.
Pflegeunterstützungsgeld
Die Lohnersatzleistung in Form des Pflegeunterstützungsgelds kann künftig wiederkehrend pro Kalenderjahr für bis zu 10 Tage je pflegebedürftiger Person in Anspruch genommen werden. Es ist nicht mehr auf eine einmalige Auszahlung beschränkt.
Familienpflegezeit bis zu 24 Monate - was ist das?
In Betrieben mit mehr als 25 Beschäftigten kann Familienpflegezeit beantragt werden.
Die Familienpflegezeit erlaubt Berufstätigen, ihre Arbeitszeit für bis zu 24 Monate auf mindestens 15 Wochenstunden (es müssen mindestens 15 Wochenstunden oder mehr gearbeitet werden) zu reduzieren, um einen nahen Angehörigen zu pflegen, wobei die Pflegekasse bei Pflegegrad 2-5 Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung übernimmt und bei Teilzeitbeschäftigung Rentenpunkte gutschreibt; es gibt jedoch keine direkte Lohnersatzleistung, aber ein zinsloses Darlehen zur finanziellen Abfederung ist möglich.
Wenn Mitarbeitende ihre Arbeitszeit reduzieren, können sie Einkommenseinbußen mit einem Wertguthaben ausgleichen. Dieses Guthaben lässt sich vor oder nach der Pflegephase aufbauen.
Während der Pflegezeit bleiben Beschäftigte in allen Zweigen der Sozialversicherung versichert. Die Beiträge berechnen Sie auf Basis des reduzierten Gehalts inklusive Wertguthaben- anteil. Auch in der Rentenversicherung zählen Pflegezeiten vollständig als Versicherungszeit. Dadurch entstehen keine Nachteile bei den Rentenansprüchen. In der Arbeitslosenversicherung sichert die Regelung ebenfalls ab, dass keine finanziellen Einbußen entstehen.
Kurz-Pflegezeit - bis 10 Tage
Beschäftigte dürfen sich kurzfristig für bis zu 10 Arbeitstage freistellen lassen, um die Pflege von nahen Angehörigen zu organisieren (im 1 Grad verwandt oder verschwägert) Pflegende Angehörige erhalten Pflegeunterstützungsgeld von der Pflegekasse der gepflegten Person: 90 Prozent des ausgefallenen Netto-Arbeitsentgelts. Versicherungspflicht bleibt bestehen.
Pflegezeit - bis 6 Monate
In Betrieben mit mehr als 15 Mitarbeitenden haben Beschäftigte Anspruch auf unbezahlte Pflegezeit bis zu 6 Monaten, um Angehörige zu pflegen. Bei einer teilweisen Freistellung bleibt die Person versicherungspflichtig. Bei vollständiger Freistellung endet die Versicherungspflicht ab dem ersten Tag der Pflegezeit. Die Möglichkeit, ein zinsloses Darlehen zu beantragen, um den Lebensunterhalt während der Freistellung abzusichern, besteht.
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Treppenlift
Worauf Sie beim Treppenlift achten sollten:
- Holen Sie mindestens 3 Angebote ein; verhandeln Sie!
- Kaufen Sie idealerweise beim Hersteller direkt (z.B. Thyssenkrupp oder Hiro)
- Achten Sie auf 24 Stunden Notfallservice!
- Stellen Sie sicher, dass der Krankenkassenzuschuss vor Einbau beantragt wird. Nur dann können Sie sicher sein, dass er auch bezahlt wird.
- Unterschreiben Sie daher den Vertrag nur unter Vorbehalt, dass die Krankenkasse den Zuschuss von 4.000 Euro zahlt. Der steht Ihnen, bei vorhandenem Pflegegrad, zu.
- Prüfen Sie die Möglichkeit einer günstigen KfW-Finanzierung, altersunabhängig (es geht aber nur Krankenkassenzuschuss oder KfW). Programm 159
- Ohne Pflegegrad können sie eine KfW Zuschuss beantragen (Programm 455-B). 10% der Investitionssumme.
- Achten Sie auf die Tragfähigkeitsgrenzen in kg.
- Achten Sie auf das Prüfkennzeichen GS oder CE
- Lassen Sie sich den Unterschied zwischen einem Einrohr- und einem Zweirohrsystem erklären. Was passt für Ihre Wohnsituation.
Fragen Sie den Experten:
- ich helfe bei der Auswahl und Einholung der Angebote
- ich prüfe, das Sie den optimalen Lift für Ihre Wohnsituation und ihre persönlichen Bedürfnisse erhalten
- ich verhandle den Preis
- ich beantrage den Krankenkassenzuschuss oder achte darauf, dass es der Anbieter vor Einbau macht.
- falls eine Finanzierung gewünscht wird, helfe ich Ihnen bei er Finanzierungsbeantragung über die KfW
- sollten Sie noch keinen Pflegegrad haben, beantragen wir Ihn gemeinsam. Falls noch kein Pflegegrad erreicht werden kann, gibt es die Möglichkeit eine KfW-Zuschusses, den wir beantragen können.
- ich betreue auch gerne weiter Projekte zum Thema: altersgerechter Umbau (Bad etc.)
wichtig: Zuschüsse und Finanzierungen immer vor Beginn der Maßnahme beantragen!
Sprechen Sie mich gerne an. Ich helfe neutral und unabhängig.